Wenn Sie an eine dritte Person einen Kredit von Privat vergeben, möchten Sie sicher stellen, dass der Kreditnehmer Zinsen zahlt und den Kredit von Privat nach dem vereinbarten Zeitraum ohne große Formalien wieder zurück zahlt. Sie müssen davon ausgehen, dass der Kreditinteressent Gründe hat, einen Kredit von Privat nachzufragen. Meist wird seine Bonität zumindest in Bezug auf die Schufa schwierig sein. Dennoch kann er leistungsfähig sein.

Bei einem Kredit von Privat müssen Sie die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Interessenten genauso wie eine Bank durchleuchten. Lediglich Ihr Risikoeinschätzungspotential dürfte positiver aussehen. Wichtig für einen Kredit von Privat ist, dass der Kreditnehmer ein regelmäßiges Gehalt dokumentiert und in der Lage ist, auch angesichts eventuell anderweitig bestehender Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten. Auf jeden Fall müssen Sie zu Beweiszwecken einen schriftlichen Kreditvertrag aufsetzen. Es sind die wesentlichen Details nieder zu schreiben. Mustertexte finden Sie im Internet.

Ein Kredit von Privat sollte abgesichert werden. Hier kommt die Abtretung des pfandfreien Gehalts in Betracht, die Sicherungsübereignung eines Kfz-Briefes oder die Eintragung einer Grundschuld bei Immobilienbesitz des Kreditnehmers. Notfalls kann auch eine ihm nahestehende Person bürgen. Als Kreditgeber, der einen Kredit von Privat vergibt, müssen Sie wissen, dass Sie ab einer gewissen Häufigkeit als gewerblicher Kreditgeber eingestuft werden und dann einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Sie machen sich andernfalls strafbar.

Wernn Sie einen Kredit von Privat vergeben, müssen Sie sich im Klaren sein, dass Sie im Falle der Zahlungsverweigerung des Kreditnehmers gegen diesen notfalls gerichtlich vorgehen müssen. Sollte dieser auch noch zahlungsunfähig sein, droht der Verlust des Kapitals.

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